Evangelisch werden

Evangelisch werden

 

Wenn Sie Mitglied in der evangelischen Kirche werden möchten, so finden Sie hier einige wichtige Hinweise. Wir haben diese Informationen danach gegliedert, ob Sie erstmalig oder wieder in die Kirche eintreten oder ob Sie von einer anderen Konfession in die evangelische Kirche wechseln möchten. Für Unentschlossene haben wir einige gute Gründe für eine Kirchenmitgliedschaft zusammengestellt, die Ihnen in Ihrer Entscheidung vielleicht helfen. Gerne können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen, dass wir Ihre Fragen beantworten.

 

Eintritt in die evangelische Kirche

Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden.

 

Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.

Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen - die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ein Pfarrer / eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u. a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.

 

Wiedereintritt in die evangelische Kirche

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.

 

Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun.

Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.

Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.

Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Durch einen Austritt kann man sich zwar von der Gemeinschaft der Christen trennen - aber man kann sich nicht von Gottes "Ja" zu jedem Menschen trennen, das er in Jesus Christus gelebt, erlitten und in der Auferstehung bekräftigt hat. Dieses "Ja" wird einem Menschen in der Taufe zugesprochen und wird von Gott nicht widerrufen. 

Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

 

Übertritt in die evangelische Kirche

Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten.

 

Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-) Leben, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen.

Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören.

Spätestens nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten. Wenden Sie sich einfach an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.

Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.

 

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.