Buß - und Bettag

Was dieser Tag heute bedeuten kann

Foto: S.Bernecker
Foto: S.Bernecker

Auch wenn dieser Tag kein offizieller Feiertag mehr ist, können Christen ihn dennoch nutzen, um sich auf ihre Verantwortung sich selbst, der Welt und Gott gegenüber zu besinnen. Die Beschäftigung mit dieser Frage kann zu der Erkenntnis führen, wo Verhalten nicht richtig ist - und wo eine Veränderung der Haltung, des Redens und des Handels gut täte und richtig wäre. Dieser Tag soll kein Verharren im Erschrecken über die eigenen "Abgründe" bewirken, sondern Mut zu einem neuen Aufbruch machen. Das wird möglich dadurch, dass Gott dem Sünder vergibt und immer wieder einen neuen Anfang schenkt.

Dieser neue Aufbruch gilt für das Leben im persönlichen Bereich ebenso, wie im Blick auf den Auftrag, den jede und jeder einzelne auch in der Verantwortung für die Gesellschaft und diese Welt hat. Neben dem Fingerzeig, der auf die herrschenden Missstände und Ungerechtigkeiten gelegt werden kann, dürfen Christen an diesem Tag auch besonders auf Gottes Gebote und seine Gnade weisen.

So kann der Buß- und Bettag in jedem Jahr neu zu einem Tag werden, an dem sich die Haltung verändert.


Eine kurze Geschichte des Buß- und Bettags

Der Buß- und Bettag hat eine lange und wechselvolle Geschichte erlebt. Dies liegt sicher auch darin begründet, dass sich dieser Feiertag auf kein biblisch-heilsgeschichtliches Ereignis bezieht, wie z.B. der Karfreitag oder der Heilige Abend, sondern ein von der staatlichen Obrigkeit verordneter Tag der Buße ist. Dies rührt aus der Zeit des römischen Heidentums, und fand Eingang in die christliche Kirche in den deutschen Landen durch Einflüsse des römischen Rechts.

Die Kirche des Mittelalters hielt zum Beginn jeder Jahreszeit sogenannte Quatembertage ab. Diese Tage dienten der Buße und dem Fasten. Daneben entstanden weitere Bußtage, deren Intention war, Gott in Zeiten der Bedrängnis, des Krieges, des Hungers und anderer Not, gnädig zu stimmen und die Geschicke des Volkes zum Guten zu wenden. So wurden solche Bußtage immer wieder bei "Bedarf" von den Staatsoberhäuptern angeordnet.

Im Jahre 1532 wurde der erste "Buß- und Bettag" der evangelischen Kirche in Straßburg gehalten. Anlass war die Angst, die durch die Türkenkriege ausgelöst worden war.

Die Anzahl der Bußtage stieg in den folgenden Jahrhunderten stark an, da jedes Kirchengebiet seine eigenen Bußtage einrichtete. So gab es im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern 47 verschiedene Buß- und Bettage an 24 Tagen.

Mitte des 19. Jahrhunderts gab es, ausgehend von der Eisenacher Konferenz, die Bestrebung, einen einheitlichen Bußtag einzurichten: und zwar am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres. Doch erst im Jahr 1934 setzte sich dieser Termin in Deutschland durch; wurde während des zweiten Weltkriegs allerdings auf einen Sonntag verlegt.
Nach dem Krieg erhielt der Bußtag seinen Platz am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag wieder zurück. Im Osten Deutschlands wurde er im Jahr 1966 abgeschafft. Nach der Wiedervereinigung wurde der Tag 1990 in allen Bundesländern wieder begangen.

1994 beschloss die Bundesregierung, den Buß- und Bettag zugunsten der Mitfinanzierung der Pflegeversicherung ab 1995 als offiziellen Feiertag abzuschaffen. Nur in Sachsen ist dieser Tag auch heute noch arbeitsfrei.

Nichtsdestotrotz feiern die evangelischen Christen an diesem Tag einen Bußgottesdienst; zunehmend werden diese Gottesdienste auch ökumenisch begangen.